Um die Ansteckungsgefahr und Ausbreitung von Krankheiten so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, dass alle Eltern die unten aufgeführten Richtlinien einhalten. Wir haben diese in
Anlehnung an das Infektionsschutzgesetz und nach Rücksprache mit einem Kinderarzt verfasst. Sie entsprechen den Vorgaben des Gesundheitsamtes.
- Wenn Ihr Kind an einem fieberhaften Infekt erkrankt ist, muss es mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, nachdem es das letzte Mal fiebersenkende Medikamente bekommen hat. Erst
dann darf es wieder in den Zapageck.
- Auch nach Durchfall oder Erbrechen muss Ihr Kind mindestens 24 Stunden ohne Gabe von Medikamenten beschwerdefrei sein, bevor es die Kita wieder besuchen kann. Wenn der Durchfall
oder das Erbrechen mehr als 3 Tage anhält, müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der bestätigt, wann Ihr Kind wieder in die Kita darf. Dieses Attest müssen Sie mit in den Zapageck bringen.
- Sollte Ihr Kind Kopfläuse haben, sollten Sie sofort die nötige Therapie (z.B. mit speziellen Shampoos) beginnen. Auch alle anderen Familienmitglieder sollten behandelt werden.
Erst am Tag nach der Behandlung kann Ihr Kind die Kita wieder besuchen. Sollte Ihr Kind innerhalb von 4 Wochen erneut Kopfläuse haben, brauchen wir eine ärztliche Bescheinigung, bevor es den Zapageck
besuchen darf.
- Sollte Ihr Kind wegen einer Krankheit Antibiotika verschrieben bekommen (z.B. bei Bindehaut-, Mandelentzündung oder Scharlach), darf es frühestens 48 Stunden nach
Behandlungsbeginn und nachdem der Arzt den Besuch in der Kita erlaubt hat, wieder in den Zapageck. Wenn Ihr Kind keine Antibiotika bekommt, darf es erst nach Abklingen aller Symptome in den
Zapageck.
- Bei Krätze (Skabies) kann Ihr Kind erst nach durchgeführter Therapie die Kita wieder besuchen. Eine ärztliche Bescheinigung wird benötigt.
- Auch bei anderen infektiösen Erkrankungen, wie z.B. Keuchhusten, Noro- oder Rotaviren, Masern und Windpocken darf ihr Kind erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung die
Kita wieder besuchen.
- Einige Erkrankungen sind meldepflichtig. Das bedeutet, dass erkrankte Kinder namentlich beim Gesundheitsamt durch den behandelnden Arzt oder auch die Kita zu melden sind, z.B.
bei Keuchhusten, Masern oder Windpocken.
Sollte Ihr Kind erkrankt sein, rufen Sie bitte so schnell wie möglich den Zapageck an und informieren Sie uns. Denken Sie auch daran, dass wir immer eine aktuelle
Telefonnummer vorliegen haben, damit wir Sie umgehend anrufen können, falls Ihr Kind während des Kitabesuches erkrankt.
Sollten unsere pädagogischen Fachkräfte nach Rücksprache mit der Kitaleitung bzw. einer medizinisch ausgebildeten Fachkraft erkennen, dass Kinder krankheitsbedingt nicht mehr am Gruppengeschehen
teilnehmen können, müssen sie abgeholt werden.
Alle aktuellen Krankheiten sind in der Kita am „Zapabrett“ direkt neben dem Eingang aufgeführt. Informieren Sie sich hier am besten regelmäßig.